Künftig auch bei Kurzzeitpflege Kostenübernahme häuslicher Krankenpflege

7. Juli 2010

Häusliche Krankenpflege muss künftig auch in der Kurzzeitpflege bezahlt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Richtlinie zur Verordnung von häuslicher Krankenpflege (HKP) geändert. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist, dass die Patienten nicht pflegebedürftig nach § 14 SGB XI sind.
Text der Änderung:
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 15. April 2010 die Änderung der Richtlinie zur Verordnung von häuslicher Krankenpflege (Häusliche Krankenpflege-Richtlinie) in der Neufassung vom 17. September 2009 (BAnz. Nr. 21a vom 9. Februar 2010) beschlossen: I. In §1 Absatz 2 wird nach Satz 3 folgender Satz neu eingefügt: „Ein Anspruch besteht auch für Versicherte, die nicht nach §14 SGB XI pflegebedürftig sind, während ihres Aufenthalts in Kurzzeitpflegeeinrichtungen (siehe auch Absatz 6).“

Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Palliativversorgung treten in Kraft

25. Juni 2010

Häusliche Krankenpflege in der Kurzzeitpflege möglich - Änderungen auch bei der Palliativversorgung
Pressemitteilung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa):
„Berlin (ots) - Ab morgen (26. Juni 2010) haben auch Patienten der Kurzzeitpflege einen Anspruch auf Leistungen der häuslichen Krankenpflege zu Lasten der Krankenkassen. Bedingung ist, dass die Patienten nicht pflegebedürftig nach § 14 SGB XI sind. Sterbenden Menschen steht zudem, unabhängig von ihrem Aufenthaltsort, spezielle ambulante Palliativversorgung (SAPV) zu. Bisher war beides nicht vorgesehen. Ermöglicht wird dieses durch Änderungen der entsprechenden Richtlinien zur SAPV, die gestern (24. Juni), und zur häuslichen Krankenpflege, die heute (25.Juni) im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden und entsprechend in Kraft treten.
“Damit wird klargestellt, dass Einrichtungen der Kurzzeitpflege zukünftig die Behandlungspflege für Nicht-Pflegebedürftige mit der Krankenkasse abrechnen können”, sagt Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). “Der bpa begrüßt diese von uns angestrebte Klarstellung. Ein neuer Typus von Kurzzeitpflegeeinrichtungen, z.B. zur Krankenhausnachsorge, kann entstehen.”
“Völlig unverständlich ist allerdings, dass der Anspruch auf häusliche Krankenpflege nicht auch für die Tages- und Nachtpflege geregelt wurde”, so Bernd Tews. Auch in diesen teilstationären Einrichtungen hält sich der Patient temporär während eines vorübergehenden Verlassens des eigenen Haushalts auf. Damit treffen auch auf diese Einrichtungen die gerichtlich geforderten Änderungen der Richtlinie zu. Entsprechend haben auch die krankenpflegebedürftigen Gäste dieser Einrichtungen Anspruch auf diese Leistungen. “Die Ausgrenzung der Tages- und Nachtpflegegäste ist eine Ungleichbehandlung; der bpa hat deshalb auf den dringenden weiteren Änderungsbedarf in der Richtlinie erneut hingewiesen.”
Um die Erweiterung des Leistungsorts ging es auch bei der Änderung der Richtlinie zur SAPV. Anspruch auf die SAPV besteht nun nicht nur im Heim und in der häuslichen, sondern auch in der familiären Umgebung und in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sowie in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. “Wir begrüßen diese Änderung. Es darf bei der Palliativversorgung nicht darauf ankommen, wo sich der Patient aufhält. Entscheidend ist, dass er in seinem letzten Lebensabschnitt bestmöglich versorgt wird”, so Bernd Tews.
Gut für die betroffenen Menschen ist außerdem, dass jetzt im Bedarfsfall auch der Krankenhausarzt eine SAPV-Verordnung über mehr als sieben Tage ausstellen darf. Weiterhin wurde bei der Festlegung der Leistungserbringer auf den wenig hilfreichen Begriff der “Palliativ Care Teams” verzichtet.“

Langzeitstudie: Wer sich bewegt, hat bessere Laune

8. Juni 2010

Meldung auf Yahoo News:

„Sportlich aktive Menschen sind besser gelaunt und leiden seltener unter Depressionen und Demenz. Das ist ein Ergebnis der Langzeitstudie Gesundheit zum Mitmachen”, die Sportwissenschaftler vorstellten. Zu wenig Bewegung ist das zentrale Problem von Kindern wie auch Erwachsenen in entwickelten Industrieländern”, meint Projektleiter Alexander Woll. Prävention in Form von Gesundheitssport” sei ein entscheidender Faktor, später nicht chronisch zu erkranken. “

Zur Meldung / Gesamttext

Ab 1. Mai Zuschüsse für den altersgerechten Umbau von Wohnungen

15. Mai 2010

Pressemitteilung des Ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung v. 29.04.2010
„Die KfW Bankengruppe ergänzt ab 1. Mai das aus Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung subventionierte Förderangebot “Altersgerecht Umbauen” zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand um eine Zuschussvariante. Antragsberechtigt sind private Eigentümer von 1- und 2-Familienhäusern bzw. Eigentumswohnungen, Wohneigentümergemeinschaften sowie Mieter. Gefördert werden zum Beispiel der Einbau von Aufzügen, die Überbrückung von Treppenstufen, die Verbreiterung von Türen oder die Anpassung von Bädern, um eine selbstbestimmte und unabhängige Lebensführung unabhängig von Alter und jeglicher Einschränkung in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.
Bundesbauminister Peter Ramsauer: “Wir wollen den Wohnungsbestand stärker an die Bedürfnisse älterer Menschen anpassen. Mit dem Zuschuss machen wir die Investitionen in Baumaßnahmen auch für Menschen attraktiv, die kein Darlehen aufnehmen möchten. Ich empfehle, bei Umbaumaßnahmen auch gleich an altersgerechte Verbesserungen zu denken. Wohnungen, die barrierearm sind, werden künftig an Wert gewinnen.”
“Die Einführung einer Zuschussvariante stellt für Privatpersonen, die keinen Finanzierungsbedarf haben oder aus Altersgründen keine Darlehen mehr aufnehmen möchten oder können, eine Alternative zur Darlehensvariante dar”, so Dr. Axel Nawrath, Vorstand der KfW Bankengruppe. “Das Anpassen von Wohnraum an die Bedürfnisse älterer Menschen ist vor dem Hintergrund des demographischen Wandels ein Thema mit sehr hoher gesellschaftlicher und politischer Bedeutung. Darum wollen wir insbesondere für Privatpersonen nochmals weitere Anreize schaffen, sich rechtzeitig und umfassend auch mit dem Thema Barrierereduzierung zu befassen.”

Ab einer Investitionssumme von 6.000 EUR kann ein Zuschuss von 5% der förderfähigen Investitionskosten, max. 2.500 EUR pro Wohneinheit gewährt werden. Für Investoren mit umfassenderem Finanzierungsbedarf stehen darüber hinaus auch weiterhin Förderdarlehen zu sehr attraktiven Konditionen ab 1,51 % p. a. effektiv bereit. Das Programm basiert auf frei kombinierbaren, in sich flexiblen Förderbausteinen. Die dazu speziell für den Wohnungsbestand entwickelten technischen Mindestanforderungen stellen einen ersten bundesweiten Standard dar, der genügend Flexibilität bei der Umsetzung bietet, dabei jedoch eine hohe Qualität der Barrierereduzierung sicherstellt.“

Deutschland droht nervenärztliche Unterversorgung

13. Mai 2010

BERUFSVERBAND DEUTSCHER NERVENÄRZTE BVDN, Pressemitteilung v. 05.05.2010

Deutschland droht nervenärztliche Unterversorgung – Stärkere Vernetzung der beteiligten Sektoren geplant

Die Entwicklung der Bevölkerung in Deutschland wird zu deutlich steigenden neurologischen und psychischen Erkrankungszahlen führen, weil die demografische Entwicklung einen Anstieg der Bevölkerungsgruppe der über 65-Jährigen mit sich bringt. So werden alterskorrelierte Krankheiten wie Schlaganfälle, degenerative Erkrankungen wie Morbus Parkinson oder Demenzen sowie Altersdepressionen drastisch zunehmen. „Für das Jahr 2030 rechnet man mit einem Wachstum der über 65-Jährigen von heute 16,6 Millionen auf 21,8 Millionen. Es ist absehbar, dass parallel der Versorgungs- und Pflegebedarf entsprechend steigen wird“, erklärt Dr. Frank Bergmann, Vorsitzender des Berufsverbandes Deutscher Nervenärzte (BVDN) in Krefeld.

Schwere Erkrankungen des Gehirns und der Psyche, wie Multiple Sklerose oder Psychosen machen in vielen Fällen eine stationäre Behandlung erforderlich. Aufgrund ihres chronischen Verlaufs erfordern sie darüber hinaus häufig nicht nur eine wochen-, sondern eine monate- und jahrelange weitere ambulante Therapie. „Diese langwierigen Erkrankungen sind nicht nur für Betroffene eine erhebliche Krankheitslast, sondern sie verursachen auch hohe Kosten und erfordern angemessene Strukturen der Versorgung, die nun dringend geschaffen werden müssen, um den wachsenden Bedarf aufzufangen“, so der BVDN-Vorsitzende. (…)

Der Stellenwert einer gut funktionierenden ambulanten Versorgung ist besonders hoch, denn es gilt grundsätzlich die Maxime ‚ambulant vor stationär’. „Sowohl bei neurologischen Krankheiten, z. B. nach einem Schlaganfall, wie auch bei psychiatrischen Krankheiten ist es für den weiteren Erkrankungsverlauf förderlich, wenn Betroffene so wenig wie möglich aus dem häuslichen Umfeld und bestehenden sozialen Strukturen herausgelöst werden“, erläutert Dr. Bergmann. Deshalb gibt es auch zunehmend wohnortnahe ambulante Rehabilitationsangebote. Da Krankenkassen aus Kostengründen auf eine möglichst kurze Verweildauer der Erkrankten in Kliniken drängen, müssen die Patienten ohne zeitlichen Verzug in eine gut organisierte ambulante Versorgungsstruktur entlassen werden können, die möglichst dauerhaft Rückfälle verhindert und die stationäre Wiederaufnahmerate senkt. „Hierfür ist eine enge Zusammenarbeit von Klinikern und niedergelassenen Ärzten erforderlich sowie eine enge Verzahnung von psychotherapeutischen, sozialtherapeutischen und pflegerischen Angeboten, die wohnortnah greifen. Sämtliche Versorgungsschritte und begleitenden Maßnahmen müssen sorgfältig aufeinander abgestimmt und koordiniert sein, um den Patienten individuell und effektiv helfen zu können“, führt der BVDN-Vorsitzende aus. „Diese Maßnahmen setzen einen regelmäßigen Austausch aller Beteiligten voraus, um sich fachlich und organisatorisch abzustimmen“. Die Vernetzung aller beteiligten ambulanten, mobilen, tagesklinischen und stationären Angebote zum Zwecke des Informationsaustauschs und einer optimalen Versorgung wird die wesentliche Aufgabe der nächsten Zeit sein, um die psychiatrische und neurologische Versorgung der kommenden Jahrzehnte zu gewährleisten.

Psychische und neurologische Erkrankungen nehmen an Bedeutung zu
Hochrechnungen der WHO zufolge werden in den industrialisierten Ländern im Jahr 2030 fünf der 10 Erkrankungen, die mit den stärksten Beeinträchtigungen für die Betroffenen verbunden sind, aus dem neurologischen und psychiatrischen Bereich sein. Dazu gehören Depressionen und Demenz-Erkrankungen, aber auch Alkoholabhängigkeit, Schizophrenie und bipolare Störungen. Psychische Erkrankungen stellen bereits jetzt die häufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit und Frühberentung dar. „In den letzten 15 Jahren ist die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund psychischer Störungen und Erkrankungen um 80 Prozent gestiegen. Bei Frauen stellen psychische Erkrankungen die Hauptursache für Frühberentung wegen Erwerbsunfähigkeit dar“, führt der niedergelassene Nervenarzt aus Aachen aus.
Weltweit steht das Krankheitsbild Schlaganfall an zweiter Stelle der Todesursachen und ist die dritthäufigste Ursache für Behinderungen und vorzeitige Invalidität in Europa.

Die Nachfrage an psychiatrischen und neurologischen Versorgungsangeboten steigt sowohl im stationären als auch im ambulanten Sektor. „Aktuell wachsen zwar auch die Ärztezahlen aus den Fachbereichen Psychiatrie und Psychotherapie sowie Neurologie, aber nicht in dem Umfang der erforderlich wäre, um eine kontinuierlich hochwertige Versorgung zu gewährleisten“, so Dr. Bergmann. „Daher ist es wichtig, gerade diese Facharztbereiche attraktiver zu gestalten, damit ausreichend viele Nachwuchsmediziner den steigenden Versorgungsbedarf decken. Dies kann zum einen über verbesserte ökonomische Rahmenbedingungen erfolgen. Zum anderen aber auch durch gute Arbeitsbedingungen, wie die Einhaltung von Arbeitszeiten, dem Abbau von bürokratischem Aufwand abseits der Patientenversorgung und qualitativ hochwertigen Weiterbildungsangebote.“

NRW: Projekt zur umfassenden Betreuung schwerstkranker Menschen in Pflegeheimen

29. April 2010

Auszug Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 12-04-2010:

„Schwerstkranke Menschen in Pflegeheimen sollen während ihrer letzten Lebensphase schmerzmedizinisch, pflegerisch und psychosozial umfassend betreut werden können. Die konkreten Voraussetzungen dafür werden in einem bundesweit einmaligen Forschungsprojekt ermittelt, das Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann jetzt in Auftrag gegeben hat. (..) as auf zwei Jahre angelegte und vom Land mit 120.000 Euro geförderte Projekt soll unter anderem die bereits vorliegenden Erfahrungen auswerten und ein derzeit laufendes Vorhaben in Aachen wissenschaftlich begleiten. Im Zentrum steht die Entwicklung eines Versorgungskonzeptes, das anschließend flächendeckend in den nordrhein-westfälischen Pflegeeinrichtungen umgesetzt werden kann.
Die Besonderheit dieses Projektes – erläuterte Minister Laumann – liege darin, dass hier erstmals Angebote der Hospizbewegung und der Palliativversorgung in einem abgestimmten Rahmenprogramm mit konkreten Handlungsempfehlungen für die Pflegeeinrichtungen zusammengefasst werden. Bislang bestünden ambulante und stationäre Angebote der Hospizbewegung, schmerzmedizinische Versorgung und psychosoziale Betreuung häufig noch unkoordiniert nebeneinander her.“

Quelle und Meldung im Gesamttext:
http://www.mags.nrw.de/06_Service/001_Presse/001_Pressemitteilungen/pm2010/004-April-2010/100412/index.html

Gehirntraining macht nicht schlauer

29. April 2010

Meldung auf Yahoo News:

„London (dpa) - Es ist groß in Mode - doch Gehirnjogging macht nicht unbedingt schlauer. Britische Wissenschaftler haben nun herausgefunden, dass man zwar Erfolge beim Gehirntraining verzeichnen kann. Jedoch ließen sich diese nicht auf andere Bereiche und Aufgaben, für die nicht trainiert wurde, übertragen. Das geht aus einer gemeinsamen Studie des Medical Research Councils der Universität Cambridge und des Senders BBC hervor, die im Fachmagazin «Nature» veröffentlicht wurde. An der Online-Studie nahmen knapp 11 500 Erwachsene im Alter zwischen 18 und 60 Jahren teil. Sie mussten sechs Wochen lang Übungen am Computer auf der Wissenschaftsseite der BBC machen. Dabei trainierten sie unter anderem logisches Denken, ihr Gedächtnis, räumliches Sehvermögen und ihre Konzentrationsfähigkeit. Diesen Artikel weiter lesen Die Gehirnfunktion wurde vor und nach dem Training bewertet. Es kam heraus, dass sich die Erfolge bei dem Gehirntraining nicht auf andere mentale Bereiche übertragen ließen. Die Testpersonen konnten zwar ihre Leistung bei den speziellen Spielen verbessern. Aber das lag vor allem an der Übung - in Aufgaben, die sie nicht trainierten hatten, wurden sie nicht besser. Das galt auch für Spiele, die dem ursprünglichen ähnlich waren. Adrian Owen, vom Medical Research Council for Cognition and Brain Sciences in Cambridge und Co-Autor der Studie, sagte: «Gehirntraining und das Streben, die Gehirnfunktion mit Computertests zu verbessern, ist eine Multimillionen-Industrie. Aber bisher gibt es keine stabilen Beweise, dass es wirklich funktioniert.“

Originalmeldung: http://de.news.yahoo.com/34/20100421/tsc-gehirntraining-macht-nicht-schlauer-98fda55.html