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Anspruch auf Leistung

Es kann jeden von uns treffen.
Pflegebedürftigkeit ist altersunabhängig. Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherung haben alle: erwerbslos oder angestellt, Kind, Jugendlicher oder Rentner. Gesetzlich Versicherte sind automatisch pflichtversichert. Privat Versicherte müssen diese Versicherung separat abschließen. Voraussetzung für die Leistungen ist ein mindestens 46-minütiger Pflegeaufwand pro Tag in häuslicher Umgebung (zuzüglich 44 Minuten Hauswirtschaft). Dabei spielt es keine Rolle, ob er zu Hause, in einer Wohnanlage oder in einer Seniorenresidenz betreut wird. Die Höhe der Zahlungen hängt von der Hilfebedürftigkeit ab. Sind zugelassene Pflegedienste in diese Pflegetätigkeiten eingebunden, so werden die erbrachten Leistungen (Sachleistungen) mit der Pflegekasse abgerechnet. Pflegegeld wird gezahlt, wenn nicht erwerbsmäßig tätige Personen einen Pflegebedürftigen versorgen (z.B. Angehörige).

Die Kombination ist möglich: Der Pflegebedürftige oder sein gesetzlicher Vertreter kann für bestimmte Leistungen einen zugelassenen Pflegedienst beauf-tragen. Dieser rechnet seine erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Der nicht verbrauchte Anteil (an geleisteten Sachleistungen der Pflegestufe) wird den Pflegenden zu 43 % vergütet.  Der Grad der Hilfsbedürftigkeit wird erstmals festgestellt, wenn jemand einen Antrag auf Pflegebedürftikeit bei seiner Krankenversicherung einreicht. Diese beauftragt den Medizinischen Dienst, der den Hilfebedarf festlegt und an die Pflegekasse weiterleitet.

Pflegestufe 0
Bisher erhalten dementiell Erkrankte zusätzliche Betreuungsleistungen bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (Grundbetrag 100,- oder erhöhter Betrag 200 €). Zu diesem Betreuungsbetrag kommen ab dem 01.01.2013 Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Sachleistung
225,00 €
Pflegegeld 120,00 €

Pflegestufe 1
Bedeutet, dass jemand im Wochendurchschnitt mindestens 90 Minuten täglich Hilfe braucht.
Sachleistung 450,00 €
Sachleistung (mit Demenz*)
665,00 €
Pflegegeld  235,00 €
Pflegegeld  (mit Demenz*)
305,00
€

Pflegestufe 2
Heißt, dass jemand im Wochendurchschnitt täglich mindestens drei Stunden Hilfe braucht.
Sachleistung 1100,00 €
Sachleistung
(mit Demenz*)
1250,00
€
Pflegegeld 440,00 €
Pflegegeld (mit Demenz*)
525,00
€

Pflegestufe 3
Bedeutet, dass jemand im Wochendurchschnitt täglich mindestens fünf Stunden und regelmäßig nachts Hilfe braucht.
Sachleistung 1550,00 €
Pflegegeld 700,00 €

* Gilt für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz - das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen.


Härtefälle
Als Härtefälle gelten zum Beispiel schwer Demente oder Krebspatienten im Endstadium.
Sachleistung 1918,00 €

 

 

 

 

 

 

 
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  AABK Düsseldorf GmbH  Ambulante Alten, Behinderten- und Krankenpflege
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